Bebauungspläne

Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung innerhalb der Gemeinde zu steuern. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und schafft somit die rechtliche Bindung für jedermann. Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einem zeichnerischen Teil (Plan) mit der erforderlichen Zeichenerklärung (Legende), den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.


Das Verfahren und mögliche Inhalte des Baubauungsplanes sind im Baugesetzbuch geregelt. Es können so beispielsweise aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:

  • die Art und das Maß der baulichen Nutzung;
  • die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;
  • vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen;
  • die Flächen für Nebenanlagen, die auf Grund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erforderlich sind, wie Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten;
  • die Flächen für Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen;
  • die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden.

 

1. Teiländerung Bebauungsplan „Gebiet Glaswerk Ernstthal“