Winterdienstplan für die Wintersaison 2025/2026
Winterdienstplan für die Wintersaison 2025/2026
Die Stadt Lauscha ist verpflichtet, die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen ihrer finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit durch Räumen und Streuen zu beseitigen. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die Räum- und Streupflicht hinsichtlich des Fußgängerverkehrs nicht durch die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Lauscha vom 17. Dezember 1999 auf die Straßenanlieger abgewälzt ist.
Zur Durchführung einer geordneten Schneeräumung und Streuung werden Streubezirke gebildet. Als Streubezirke gelten der Ortsteil Ernstthal, das Köpplein, das Stadtzentrum mit Seitenstraßen ab Ahornstieg bis Wiesleinsmühle und das Unterland ab Wiesleinsmühle mit Steinachgrund und sonstigen Außenbereichs wegen. Da es technisch und personell nicht möglich ist, bei Schnee oder Glatteis alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, werden innerhalb der Streubezirke die Straßen in Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in die Dringlichkeitsstufen I, II und III eingeordnet und nach einem Tourenplan bearbeitet. Dabei gilt der Grundsatz, zunächst immer erst eine Fahrspur, ggf. mit notwendigen Ausweichstellen, befahrbar machen und erst im weiteren Verlauf der Räum- oder Streutätigtkeit die nutzbare Verkehrsfläche zu erweitern. Dieses Ziel ist jedoch nur dann zu erreichen, wenn in den bekannten Eng- und Steilstraßen der ruhende Verkehr eine Befahrbarkeit mit Winterdiensttechnik nicht behindert oder in der Durchführung insgesamt gefährdet. Werden Gefahren für den Räum- und Streudienst erkennbar, so kann im Einzelfall auch eine Vollsperrung für den Verkehr bewirkt werden.
Die Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet Lauscha wird je nach Zuordnung der Straßen zu den Baulastträgern durch unterschiedliche Kräfte ausgeführt:
Landesstraßen innerhalb der Ortslagen und außerörtliche Verbindungen im Zuge der L 1149, L 1145, L 2655 durch die Thüringer Straßeninstandsetzungs GmbH (TSI) oder die von ihr beauftragten Unternehmen für die Bereiche:
- Ortsverbindung Steinach (Göritzmühle) - Lauscha
i.Z.d. L 1149 durch die TSI
- Bahnhofstraße und Straße des Friedens (Lauscha)
i.Z.d. L 1149 durch die Fa. Pechtold
- Ortsverbindung Lauscha - Ernstthal
i.Z.d. L 1149 durch die Fa. Pechtold
- Lauschaer Straße und Piesauer Straße (OT Ernstthal)
i.Z.d. L 1149 durch die Fa. Pechtold
- Ortsverbindung Ernstthal - Piesau
i.Z.d. L 1149 durch die Fa. Pechtold (Kreisstr. K35)
- Am Park, Bahnhofstraße und Piesauer Straße (OT Ernstthal) i.Z.d. L 2655 durch die Fa. Pechtold
- Ortsverbindung Lauscha - Neuhaus am Rennweg
i.Z.d. L 1145 durch die TSI
Kommunale Straßen, Wege und Plätze innerhalb der Ortslagen und in den Außenbereichen nach der Verkehrsbedeutung
Kategorie I
- Georgstraße (OT Ernstthal)
- Schulstraße ab Einmündung Georgstraße bis Lauschaer Straße (OT Ernstthal) Am Park (OT Ernstthal)
- Rennsteigstraße (OT Ernstthal)
- Ahornstraße
- Ludwig-Müller-Uri-Straße
- Köppleinstraße ab Kurve Ahornstraße bis Abzweig Dammweg
- Dammweg bis hinter Bahnübergang
- Verbindungsstraße zur Fa. Lauschaer Fiber International GmbH
- Mittelstraße
- Kreuzstraße ab Kreuzung Mittelstraße bis Einmündung Ahornstraße
- Köppleinstraße ab Abzweig Dammweg bis Einmündung Oberlandstraße
- Oberlandstraße ab Einmündung Köppleinstraße bis Hüttenplatz
- Kirchstraße ab Abzweig Straße des Friedens bis Wendeplatz Krematorium
Kategorie II
- Waldweg (OT Ernstthal)
- Flurstraße (OT Ernstthal) Friedhofsweg (OT Ernstthal)
- Telleweg (OT Ernstthal)
- Schulstraße (OT Ernstthal) ab Einmündung Georgstraße bis Dorfhüttenplatz
- Alter Weg (OT Ernstthal)
- Schotterwerk
- Ringstraße
- Kreuzstraße ab Abzweig Ringstraße bis Kreuzung Mittelstraße
- Henriettenthal
- S-Weg
- Tierberg
- Straße der Jugend
- Unterlandstraße
- Bahnweg
Kategorie III
- Am Bahnhof (OT Ernstthal) Bahnhofsvorplatz (OT Ernstthal)
- Tränkenweg (OT Ernstthal)
- Friedhofsweg (OT Ernstthal) ab Abzweig Flurstraße bis Einmündung Forstweg
- Forstweg (OT Ernstthal)
- Neuer Weg (OT Ernstthal) ab Abzweig Telleweg bis Einmündung Steinbruchweg
- Dammweg oberer Teil
- Oberlandstraße ab Bahnübergang bis Beginn Steilabschnitt
- L-Straße
- Bruno-Leipold-Straße
- Köppleinstraße ab Ahornkurve bis Friedhofseingang (oben)
- Obermühle
- Tierberg ab Schnitzerskopf bis Sportplatz
- Zufahrt Bäzenecke ab Schnitzerskopf bis Brunnen Bäzenecke
- Alte Chaussee ab Abzweig Straße der Jugend bis Wendeplatz Wiesleinsmühle
- Steinachgrund ab Abzweig Bahnhofstraße bis Wendeschleife Ebermannsmühle
- alle öffentlichen Parkplätze und Ausweichplätze in beiden Ortsteilen
Hinweis:
Die Reihenfolge der aufgeführten Straßen muss nicht die Reihenfolge der Schneeräumung oder der Streuung entsprechen. Je nach Einschätzung der konkreten Situation erfolgt eine Optimierung der Abläufe durch das Winterdienstpersonal.
Die bisher nicht aufgeführten Wege, Eng- oder Steilstraßen sowie die Treppen und Steige sind durch Technikereinsatz nicht zu beräumen oder zu streuen. Hier besteht in der Regel die Verpflichtung der Anlieger zum Schneeräumen und Streuen. Streumaterial wird dort für die allgemeine Nutzung in Streubehältern der Stadt Lauscha vorgehalten. Neben den hier aufgeführten Aktivitäten der Stadt Lauscha besteht für die Straßenanlieger grundsätzlich die Verpflichtung, Schnee von den Fußgängerflächen so zu beräumen und diese zu bestreuen, dass der Fahrzeugverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Fußgänger ausreichend Möglichkeiten haben, sich sicher zu bewegen. Auf besondere Gefahren ist in geeigneter Art hinzuweisen
Bezüglich der oben genannten Winterdienstleistungen entlang der Ortsdurchfahrten sowie der Bundes- und Landesstraßen wurde von der Stadt Lauscha die Firma Pechtold aus Spechtsbrunn beauftragt.
Die Beräumung bestimmter Gehwege in Lauscha, der Bushaltestellen, des Edelmannsteiges sowie der Schultreppe erfolgt durch die Fa. Liebermann. Dieser beräumt seit dieser Saison auch in Ernstthal die Zufahrt zur Feuerwehr, die Zufahrt zum Löschteich hinter der Feuerwehr, an der Sommerrodelbahn sowie den Gehweg Georgstraße bis Flurstraße zur Bushaltestelle (Schulweg).
Die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt beräumen die Bereiche der städtischen Gebäude, deren Gehwege sowie den Gramsensteig und den Zugangsweg vom Spielplatz Köppleinstraße zur Haltestelle Oberlauscha.
Nicht geräumt werden folgende Straßen und Wege:
Neu:
Steinbruchweg (OT Ernstthal)
Wie bereits in den Vorjahren:
Perthenecke
Bäzenecke
Steinheider Weg
Mülltonnen müssen hier an Sammelplätze verbracht werden.
Bei Problemen und Nachfragen wenden Sie sich bitte zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Lauscha telefonisch unter der -29010 (Sekretariat).