Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2
Heute ist in Thüringen die Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Die neue Landesverordnung gilt bis einschließlich 19. März 2022. Mit ihr wurde der zweite Schritt des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt.
Eine Zusammenfassung der Neuerungen finden Sie in einer diesbezüglichen Medieninformation des TMASGFF:
Detaillierte Informationen zum neuen Rechtrahmen finden Sie zudem hier: