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Hinweis für unsere Hundehalter

Um es vorweg zu nehmen: Die wirklich allermeisten Hundehalter in unserer Stadt verhalten sich vorbildlich. Sie haben ein Tütchen dabei und wenn der vierbeinige Freund beim Spaziergang ein Häuflein fallen lässt, wird dieses mit der Tüte aufgehoben und in der Restmülltonne entsorgt. Dafür liebe Hundehalter möchten wir, der Bürgermeister aber auch die Verwaltung und die Gemeindemitarbeiter sich herzlich bedanken.

Leider gibt es aber auch hundehaltende Zeitgenossen, die im besten Fall gedankenlos, meist aber wohl rücksichtslos sind. Es ist ein Dauerärgernis: stinkende Haufen, meist von Hunden, die im Ort liegenbleiben.

Nach der Schneeschmelze gehen beim Bürgermeister, aber auch in der Verwaltung vermehrt Beschwerden von aufgebrachten Bürgerinnen und Bürgern ein. Es ist leider viel zu oft festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Diejenigen, die dies zulassen, nehmen in Kauf, dass spielende Kinder in die Hinterlassenschaften hineingreifen, Menschen hineintreten oder den Gemeindearbeitern beim Mähen der Hundekot um die Ohren fliegt.

Hundekot weist häufig Parasiten auf, die sowohl für uns Menschen, als auch für andere Tiere eine Gefahr bedeuten. Solches Verhalten ist im hohen Grade rücksichtlos und egoistisch. Seitens des Ordnungsamtes wird dieses Verhalten in keinster Weise toleriert. Die Nichtbeseitigung von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden, wenn sie durch Anzeige von Bürgern oder durch das Ordnungsamt der Stadtverwaltung bekannt werden.

Also, achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze, Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.

Da zudem immer wieder auf die Hundesteuer verwiesen wird: Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Die Zahlung der Hundesteuer berechtigt keinesfalls dazu, die Beseitigung der Hinterlassenschaften des Vierbeiners durch die Gemeindemitarbeiter vornehmen zu lassen. Auch sind die Kommunen nicht verpflichtet, den Hundehaltern die sog. Hundekotbeutel zur Verfügung zu stellen. Bitte tragen Sie mit dazu bei, unsere Orte sauber zu halten. Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

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