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Hinweis des Ordnungsamtes der Stadt Lauscha

Hinweis Ordnungsamt „Nutzung der Containerplätze“

Immer häufiger ist festzustellen, dass Containerstellplätze für Altglas und Alttextilien zur illegalen Müllablagerung verwendet bzw. verunreinigt werden.

Die Stadtverwaltung Lauscha weist ausdrücklich darauf hin, dass die Container nur der umweltgerechten Entsorgung der entsprechenden recyclingfähigen Gegenstände dienen, § 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Lauscha vom 01.06.2021. Der Einwurf von Hausmüll und sonstigen Abfällen ist verboten. Auch das Abstellen von jeglichem Abfall neben den Containern ist nicht gestattet. Die Plätze werden als kostenloser Service für die Einwohner/innen unserer Stadt vorgehalten.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfallbehälter / Wertstoffcontainer zweckwidrig benutzt, kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro belangt werden, § 51 Ordnungsbehördengesetzt (OBG).

i.A. M. Schreib

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