Glasbläserstadt

Parkgebührenordnung

Höhe der Parkgebühren bei Großveranstaltungen lt. § 5 der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren der Stadt Lauscha vom 12.10.2009

Für Großveranstaltungen können Behelfsflächen bzw. -parkplätze eingerichtet werden. Für das Parken auf Parkflächen im Sinne des § 5 werden folgende Gebühren erhoben:

a) für PKW      3,00 Euro täglich
b) für Busse  15,00 Euro täglich